Weissenberg e.V.

Spezialisierte Schutzeinrichtung,
Interventions- und Koordinierungsstelle
gegen häusliche Gewalt
und Stalking

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Du bist nicht allein. Wir bieten Schutz, Beratung
und neue Wege.

Gewalt hat viele Gesichter und oft kostet es große Überwindung, sich Unterstützung zu suchen. Der Weissenberg e.V. mit seinen Angeboten bietet sichere Anlaufstellen für Menschen, die häusliche Gewalt, Gewalt im sozialen Nahfeld, Bedrohung oder Stalking erleben. Egal, wer du bist, woher du kommst, wohin du willst oder wen du liebst: Wir hören dir zu, beraten dich vertraulich und bieten dir im Notfall einen sicheren Zufluchtsort. Alle unsere Angebote sind freiwillig und kostenlos.

Spezialisierte

Schutzeinrichtung

Ein sicherer, geheimer Ort für alle Menschen ab 18 Jahren (auch mit Kindern), die akut von Gewalt bedroht sind. Wir bieten dir eine geschützte Unterkunft, helfen bei der Planung der nächsten Schritte und klären gemeinsam deine persönliche Situation.

Interventions- und Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt und Stalking

IKS Vogtlandkreis

Deine Beratungsstelle bei häuslicher Gewalt und Stalking. Wir helfen dir, deine Situation zu verstehen, informieren dich über deine Rechte und begleiten dich auf Wunsch zu Behörden. Wir sind für Erwachsene, Kinder, Jugendliche und auch für besorgte Angehörige da.

Definitionen von häuslicher Gewalt

Häusliche Gewalt ist vielschichtig und umfasst weit mehr als nur physische Angriffe. Erfahre hier mehr über die verschiedenen Erscheinungsformen, um diese frühzeitig erkennen und einordnen zu können.

Körperliche Gewalt

Körperliche Gewalt reicht von Handgreiflichkeiten, über Schläge, Kniffe, Tritte hin zu einer handfesten Prügelei oder Verletzungen durch Gegenstände und Waffen sowie absichtliches Verbrennen oder Vergiften. Voraussetzung der Straftat ist eine körperliche Misshandlung oder eine Gesundheitsschädigung. Diese Handlungen können gesundheitliche Schäden zur Folge haben, welche eine lange körperliche Einschränkung bedeuten oder von denen eine vollständige Genesung nie erfolgen kann. Zudem kann körperliche Gewalt bei Betroffenen auch zu psychischen Beeinträchtigungen führen, da sie Angst vor einer erneuten Opferwerdung haben.
Von körperlicher Gewalt im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt wird gesprochen, wenn dies in einer Paarbeziehung geschieht, unabhängig davon ob diese zum Tatzeitpunkt noch besteht oder wenn diese im häuslichen Umfeld passieren. Zu häuslicher Gewalt zählen auch Taten, die innerhalb der Familie geschehen.

Wo bekomme ich Hilfe?

Tödliche Gewalt / Femizid

Als Femizid wird die Tötung einer Frau aufgrund ihres Geschlechts bezeichnet. Gemeint sind Frauentötungen, die durch hierarchische Geschlechterverhältnisse motiviert sind. Oft werden diese in (Ex-) Partnerschaften ausgeübt, sie können aber auch außerhalb stattfinden. Der Begriff zielt unter anderem darauf ab, die strukturelle Dimension der Gewalt zu betonen. (Bundeszentrale für politische Bildung)
Die Gründe für einen Femizid können einen intimen, kulturellen, traditionellen oder religiösen Hintergrund haben. Hierzu gehören auch Morde im Namen der Familienehre durch Familienangehörige. (Kavemann)

Wo bekomme ich Hilfe?

Psychische Gewalt

Die seelische oder psychische Gewalt ist eine sehr subtile Form der Gewalt. Sie hat viele unterschiedliche Erscheinungsformen und ist nicht immer einfach zu erkennen. Für Außenstehende ist sie kaum wahrnehmbar bzw. erkennbar. In einigen Fällen ist seelische Gewalt eine Vorstufe von körperlicher Gewalt.

Dabei werden Betroffene herabgesetzt, beleidigt, gedemütigt, terrorisiert und bedroht. In der Regel geht es darum, Kontrolle, Dominanz und Macht zu demonstrieren. Die Folgen für die Betroffenen sind Angst und Einschüchterung. Zudem versucht der Peiniger nicht selten das Opfer von der Außenwelt zu isolieren und in diesem das Gefühl aufkommen zu lassen, verlassen und einsam zu sein. Seelische Gewalt geschieht über Handlungen, Worte und Blicke. Die Täter*innen können sehr subtil vorgehen. Daher wird diese Form der Gewalt sowohl von den Betroffenen selbst als auch von ihrem Umfeld zunächst nicht als solche wahrgenommen. (ODABS)

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Sexuelle Gewalt

Sexuelle oder sexualisierte Gewalt im Rahmen häuslicher Gewalt bezeichnet jede nicht einverständliche sexuelle Handlung, Nötigung oder Grenzverletzung durch den aktuellen oder früheren Partner. Kernmerkmale sind Machtausübung, Demütigung und die Missachtung der sexuellen Selbstbestimmung. (BMBFSFJ)

Erscheinungsformen und Merkmale:

  • Körperliche Übergriffe: Erzwingen von Geschlechtsverkehr, Vergewaltigung und sexuelle Nötigung (§ 177 StGB)
  • Grenzverletzungen: Unerwünschte sexuelle Berührungen, Druck oder Überredung gegen den erkennbaren Willen
  • Psychischer Druck: Drohungen bei Verweigerung, Ausnutzen von Abhängigkeiten oder Demütigungen durch sexbezogene Worte
  • Digitale Gewalt: Unbefugtes Aufnehmen oder Versenden von intimen Bildern und Videos ohne Zustimmung

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Soziale Gewalt

Soziale Gewalt im Kontext häuslicher Gewalt ist eine Form der psychischen Kontrolle, die darauf abzielt, das soziale Umfeld einer Person einzuschränken, sie zu isolieren und von der ausübenden Person abhängig zu machen. Sie wird oft als Teilbereich der psychischen oder seelischen Gewalt verstanden.

Merkmale und Ausprägungen:

  • Isolation: Täter*in kontrolliert, verbietet oder erschwert den Kontakt zu Freund*innen, der Familie und Bekannten.
  • Überwachung: Das Verhalten, die Kommunikation oder die Wege der betroffenen Person werden ständig kontrolliert und überwacht.
  • Einschränkung der Freiheit: Die betroffene Person wird daran gehindert, einer Arbeit nachzugehen, Hobbys auszuüben, Schulen zu besuchen oder Sprachkurse zu belegen.
  • Zerstörung des Hilfsnetzes: Durch die Minderung sozialer Kontakte wird es für das Opfer schwieriger, Hilfe bei anderen Menschen oder in professionellen Beratungsstellen zu suchen.

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Ökonomische Gewalt

Ökonomische (oder finanzielle) Gewalt ist eine Form von häuslicher Gewalt, bei der eine Person die Kontrolle über finanzielle Mittel nutzt, um Macht auszuüben, die Freiheit einer anderen Person einzuschränken und sie in Abhängigkeit zu halten. Sie zielt darauf ab, die wirtschaftliche Selbstbestimmung des Opfers zu zerstören. (Bundeszentrale für politische Bildung)

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Stalking / Nachstellung

Unter Stalking wird das Belästigen und Bedrohen einer Person gegen deren erklärten Willen verstanden, z. B. durch Verfolgen und Nachstellen, aber auch durch Telefonanrufe (Telefonterror), Droh-SMS und E-Mails (Cyberstalking), Auflauern und Überwachen. Dazu gehören auch Verhaltensweisen, wie das ständige Schicken ungewollter Geschenke oder das Bestellen von Waren oder Dienstleistungen auf den Namen der betroffenen Person.
Stalking ist inzwischen ein eigener Straftatbestand (§ 238 StGB) und trotzdem oft schwer nachweisbar. Stalking kann psychisch zermürben, sozial einschränken und im Einzelfall bis zu körperlicher Gewalt eskalieren. Stalking durch getrennten Partner*innen, in Form ungewünschter Liebeserklärungen, Bitten um Rückkehr und Wiederaufnahme der Beziehung, wird von Außenstehenden oft nicht als in dem Maße verstörend und ängstigend erkannt, wie es von Betroffenen erlebt wird. Diese zunächst als nicht gefährdend betrachtete Vorgehensweise kann dann in Drohung und aggressive Verfolgung übergehen. Breite Überschneidungen mit psychischer Gewalt sind erkennbar.

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